Autofahren in Japan: welchen Führerschein braucht man?
Achtung: Sie dürfen mit Ihrem deutschen Führerschein oder mit dem in Deutschland ausgestellten internationalen Führerschein NICHT in Japan Auto fahren.
Um in Japan fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Übersetzung des Führerscheins. Dazu gehören folgende Dokumente:
Fall Nr. 1: Wenn Ihr Führerschein in Deutschland ausgestellt wurde, brauchen sie:
1. Ihren Führerschein + 2. eine amtliche japanische Übersetzung Ihres Führerscheins + 3. Ihren Reisepass

Dies trifft auf Sie zu, falls Ihr Führerschein in einem der folgenden Länder ausgestellt wurde:
Deutschland, Schweiz, Frankreich, Belgien,
Monaco, und Taiwan
Die internationalen Führerscheine dieser 7 Länder werden in Japan nicht anerkannt. Reisende aus diesen Ländern benötigen eine offiziell beglaubigte Übersetzung ihres Führerscheins ins Japanische.
※ Wir bieten Ihnen einen Führerscheinübersetzungsservice an und erledigen die notwendigen Formalitäten, damit Sie entspannt reisen können.
Wir bieten offizielle Führerscheinübersetzungen an, die vor Ort amtlich beglaubigt werden und Ihnen ermöglichen, in Japan Auto zu fahren.
Die Übersetzung Ihres Führerscheins ist ab Upload nicht rückerstattbar.
Fall Nr. 2: Falls ihr Führerschein in einem der folgenden Länder ausgestellt wurde (TABELLE unten) benötigen Sie:
1. Ihren Internationalen Führerschein + 2. Ihren Reisepass + 3. Ihren Führerschein aus dem Heimatland (leider trifft dies auf Deutschland und die Schweiz nicht zu)
Asien | Philipinen | Afrika | Ruanda | Europa | Luxemburg |
Indien | Senegal | San Marino | |||
Thailand | Sierra Leone | Vatican | |||
Bangladesh | Togo | Kyrgyzstan | |||
Malaysia | Tunesien | Slowakei | |||
Slowenien | |||||
Singapur | Uganda | Tschechische Republik | |||
Sri Lanka | Simbabwe | Amerika | Vereinigte Staaten (USA) | ||
Kambodscha | Namibia | Kanada | |||
Laos | Burquina Faso | Peru | |||
Südkorea | Nigeria | Kuba | |||
Mittlerer Osten | Türkei | Europa | Vereinigtes Königreich | Equador | |
Israel | Griechenland | Argentinien | |||
Syrien | Norwegen | Chilie | |||
Zypern | Dänemark | Paraguay | |||
Jordanien | Schweden | Barbados | |||
Libanon | Niederlande | Dominikanische Repubilk | |||
Vereinigte Arabische Emirate | Italien | Guatemala | |||
Afrika | Südafrika | Russland | Haiti | ||
Zentralafrika | Serbien | Trinidad und Tobago | |||
Ägypten | Montenegro | Venezuela | |||
Gana | Spanien | Jamaika | |||
Algerien | Finnland | Ozeanien | Neuseeland | ||
Marokko | Portugal | Fiji | |||
Botswana | Österreich | Australien | |||
Dem. Republik Kongo | Polen | Papua-Neuguinea | |||
Kongo | Georgien | Verwaltungsregionen | Hong-Kong | ||
Benin | Irland | Macao | |||
Elfenbeinküste | Ungarn | ||||
Lesotho | Rumänien | ||||
Madagaskar | Island | ||||
Malawi | Bulgarien | ||||
Mali | Malta | ||||
Nigeria | Albanien |
In Japan dürfen Sie mit einem internationalen Führerschein, der in einem Land aus der Tabelle ausgestellt wurde, ein Jahr lang Auto fahren. Bei einem längeren Aufenthalt müssen sie sich einen japanischen Führerschein ausstellen lassen.
Das Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr
Nur Reisende aus Ländern, welche das Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949 unterzeichnet haben, dürfen in Japan mit einem internationalen Führerschein fahren.
Einige Länder haben zwar die Genfer Konvention unterzeichnet, stellen ihre internationalen Führerscheine jedoch nach dem Modell der Konvention von Wien aus. Dies ist zum Beispiel der Fall für Frankreich und Deutschland, deren internationale Führerscheine in Japan nicht anerkannt werden.
Sonderfälle
Ihr Führerschein stammt aus keinem der Länder, die im Fall 1 oder 2 genannt wurden. Möglicherweise hat das Land, in dem ihr Führerschein ausgestellt wurde, das Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949 nicht unterzeichnet und auch keine weitere Vereinbarung mit Japan über die Führerscheingeltung getroffen.
Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie in diesem Fall in Japan nicht Auto fahren dürfen, es sei denn, Sie lassen sich einen japanischen Führerschein ausstellen.
Achtung
Die Vereinbarungen anderer Länder mit Japan können sich ändern, und die Rechtsprechung unterliegt im Laufe der Zeit ebenfalls Änderungen. Wir können für die Richtigkeit der obigen Informationen keine Garantie übernehmen.
In jedem Fall gilt: falls Sie Zweifel haben sollten, setzen Sie sich bitte mit der japanischen Botschaft in ihrem Land in Verbindung und erkundigen Sie sich nach dem aktuellen Stand. Sie können sich natürlich auch bei Ihrer Botschaft in Tokio erkundigen.
Kontaktieren Sie bitte unser Japan Experience Team
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